Umsatzsteuer & Dropshipping in Deutschland
Es ist rechtlich möglich, Dropshipping-Strukturen so zu gestalten, dass der Verkäufer in bestimmten grenzüberschreitenden Fällen keine deutsche Umsatzsteuer abführen muss. Im Folgenden erläutern wir die rechtliche Grundlage und die praktischen Auswirkungen für Ihren Handel.
Häufig fragen sich E-Commerce-Unternehmer: „Muss ich deutsche Umsatzsteuer abführen, wenn Waren direkt von einem Lieferanten außerhalb der EU an deutsche Kunden versendet werden?“ Die Antwort ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz und der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.
Europäische Grundlage
Innerhalb der EU entscheidet der Ort der Lieferung über die Umsatzsteuerpflicht. Beginnt der Versand der Ware in einem Drittstaat (z. B. China) und erfolgt die Lieferung direkt an einen deutschen Kunden, so liegt der Lieferort nicht in Deutschland.
Artikel 32 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG):
„Wird die Beförderung oder Versendung der Gegenstände durch den Lieferer oder für dessen Rechnung vorgenommen, so gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt.“
Hieraus folgt, dass die Lieferung nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, wenn der Versand außerhalb der EU beginnt.
Deutsche Rechtslage
Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält eine korrespondierende Vorschrift, die diesen Grundsatz bestätigt.
§ 3 Abs. 6 UStG:
„Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.“
Wenn die Beförderung in einem Drittstaat beginnt, gilt die Lieferung nicht als in Deutschland ausgeführt; für den in Deutschland ansässigen Unternehmer entsteht in diesem Fall keine Umsatzsteuerpflicht.
Praktische Anwendung für Dropshipper
Für Händler mit deutschen Kunden bedeutet dies, dass Lieferungen aus Drittstaaten so ausgestaltet werden können, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Die Entscheidung, das IOSS-Verfahren zu nutzen, beeinflusst die operative Abwicklung, jedoch nicht die grundlegende Bestimmung des Lieferortes. Eine fehlerhafte Umsetzung in Rechnungslegung, Shop-Konfiguration oder Logistik birgt das Risiko steuerlicher Nachforderungen.
Unsere Dienstleistung und Mehrwert
Die Rechtslage ist zwar klar formuliert, die praktische Umsetzung ist jedoch komplex. Unser internationales Team von Umsatzsteuer- und E-Commerce-Spezialisten berät Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Dropshipping-Strukturen. Wir sorgen dafür, dass Lieferketten, Dokumentation und Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie Ihre Geschäfte risikofrei ausbauen können.
Fazit
Dropshipping nach Deutschland kann so gestaltet werden, dass für den Händler keine Umsatzsteuerpflicht entsteht, sofern der Kunde Importeur ist und die Lieferkette und die Dokumentation den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fachkundige Unterstützung ist empfehlenswert, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Umsatzsteuer in Deutschland: die wichtigsten Fakten für Online-Händler
Steuersätze
- Regelsteuersatz: 19 %
- Ermäßigter Steuersatz: 7 % (unter anderem für viele Lebensmittel und Bücher)
Zuständige Behörden
- Finanzamt: Ausländische Unternehmen werden je nach Sitzstaat bei einem zentral zuständigen Finanzamt geführt. Für Unternehmen aus China ist das zum Beispiel das Finanzamt Berlin Neukölln.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): zuständig für die Registrierung im OSS- und IOSS-Verfahren, wenn Deutschland der Mitgliedstaat der Identifizierung ist.
- Zoll: erhebt bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer.
Entscheidend ist, wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet
Beginnt der Versand in einem Drittland, liegt der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG grundsätzlich am Abgangsort. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Nach § 3 Abs. 8 UStG gilt die Lieferung als in Deutschland ausgeführt, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, etwa wenn der Händler verzollt und versteuert liefert (DDP). Ob keine deutsche Umsatzsteuer anfällt, hängt also davon ab, wer die Ware einführt. Genau diese Frage klären wir in der Analyse.
Bei Sendungen mit einem Sachwert bis 150 € gibt es eine Alternative: das IOSS-Verfahren. Dabei wird die deutsche Umsatzsteuer bereits im Checkout berechnet und über IOSS erklärt, und die Einfuhr selbst ist steuerfrei.
Wann brauchen Sie eine deutsche Steuernummer?
- Wenn Sie Ware in Deutschland lagern, zum Beispiel in einem Fulfillment-Lager.
- Wenn Sie oder Ihr Beauftragter die Ware nach Deutschland einführen und die Lieferung nicht über IOSS abgedeckt ist.
Registrierte Unternehmen geben Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, in der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, und zusätzlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Häufige Fragen zu Deutschland
Muss mein Kunde bei der Zustellung Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Wenn der Kunde Importeur ist, ja. Er zahlt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bzw. 7 % und gegebenenfalls eine Gebühr des Zustelldienstes. Das sollten Sie in Ihren Verkaufsbedingungen und im Checkout klar kommunizieren, damit es nicht zu Annahmeverweigerungen kommt.
Gilt das auch für Verkäufe über Amazon oder andere Marktplätze?
Nicht ohne Weiteres. Bei Sendungen bis 150 € aus Drittländern gilt der Marktplatz in vielen Fällen als fiktiver Lieferer und führt die Umsatzsteuer selbst ab. Außerdem haften Marktplätze in Deutschland für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Händler (§ 25e UStG).
Gibt es ein Beispiel aus der Praxis?
Ja. Lesen Sie unsere Fallstudie „Stopping unnecessary VAT payments in Germany“ (auf Englisch).
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