Fragen, die Dropshipper vor der Korrektur ihres EU-Umsatzsteuer-Setups stellen
Bevor Sie die FAQ lesen
Wenn Sie kürzlich erfahren haben, dass es möglich sein kann, in die Europäische Union zu verkaufen, ohne im Checkout Umsatzsteuer zu berechnen, haben Sie wahrscheinlich Fragen.
Die meisten Unternehmer reagieren zunächst gleich:
„Ist das wirklich legal?“
„Warum habe ich davon noch nie gehört?“
„Wie kann ich sicher sein, dass das funktioniert?“
Das sind berechtigte Fragen.
Tatsächlich können die EU-Umsatzsteuerregeln komplex sein, und viele Dropshipping-Unternehmen arbeiten unbewusst mit Strukturen, die entweder ineffizient oder falsch umgesetzt sind.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen von Unternehmern, die verstehen möchten, wie die Umsatzsteuer beim Verkauf in die Europäische Union funktioniert.
Wenn Sie nach dem Lesen wissen möchten, ob Ihr eigenes Setup infrage kommt, können Sie unsere kostenlose VAT-Analyse ausfüllen, und wir prüfen Ihre Situation.
1. Was genau ist der „VAT Fix“?
Der VAT Fix ist eine legale Umsatzsteuer-Strukturierung für Dropshipping-Unternehmen, die in die Europäische Union verkaufen.
Richtig umgesetzt ermöglicht er Ihrem Shop, im Checkout keine Umsatzsteuer mehr zu berechnen. Der Preis, den Sie anzeigen und von Ihrem Kunden kassieren, enthält dann keine Umsatzsteuer mehr, die abgeführt werden muss.
In der Praxis bleibt so der volle Verkaufspreis Teil Ihres Umsatzes, statt dass ein Teil für Umsatzsteuerzahlungen zurückgelegt werden muss.
Ein weiterer Vorteil ist die vereinfachte Verwaltung. Da Ihr Unternehmen im Checkout keine Umsatzsteuer erhebt, entfällt häufig die Abführung pro Verkauf, die Nutzung von OSS oder IOSS sowie die Umsatzsteuerregistrierung in mehreren EU-Ländern.
Die Struktur steht im Einklang mit dem Rahmen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG.
2. Für wen ist diese Dienstleistung gedacht?
Die Dienstleistung richtet sich in erster Linie an Dropshipper mit Kunden in der Europäischen Union, an E-Commerce-Unternehmer, die Produkte aus China oder von anderen Lieferanten außerhalb der EU beziehen, sowie an Unternehmen, die direkt von außerhalb der EU an Verbraucher in der EU versenden.
Wenn Ihr Lieferant außerhalb der EU sitzt und Sie an Kunden in der EU verkaufen, ist die Chance groß, dass unsere Lösung auf Ihre Situation anwendbar ist.
3. Für wen ist diese Dienstleistung NICHT gedacht?
Unsere Dienstleistung ist nicht für klassische E-Commerce-Modelle gedacht, etwa Unternehmen mit Lagerbestand in der EU, Amazon-FBA-Verkäufer mit Ware in EU-Lagern oder Unternehmen mit eigenen Fulfillment-Zentren in der EU.
Der VAT Fix ist speziell für grenzüberschreitende Dropshipping-Modelle konzipiert.
4. Wo muss mein Unternehmen ansässig sein, damit Sie mir helfen können?
Ihr Unternehmen kann überall auf der Welt ansässig sein.
Entscheidend ist, wohin Sie verkaufen und wo Ihr Lieferant sitzt.
Wenn Sie an Kunden in der Europäischen Union verkaufen und Ihr Lieferant Waren von außerhalb der EU versendet, unterliegen Sie grundsätzlich den EU-Umsatzsteuerregeln, unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU registriert ist oder nicht.
Viele Unternehmer glauben, dass eine Hongkong-Gesellschaft oder eine US-LLC die EU-Umsatzsteuerpflichten beseitigt. Das ist leider ein weit verbreitetes Missverständnis.
5. Arbeiten Sie mit internationalen Kunden?
Ja.
Unsere Kunden führen Unternehmen unter anderem in den Vereinigten Staaten, Hongkong, dem Vereinigten Königreich, den VAE, in Ländern der Europäischen Union und an vielen anderen Standorten.
Am wichtigsten ist, wie Ihr Vertrieb und Ihre Lieferkette strukturiert sind.
6. Ist Ihre Struktur legal?
Ja.
Die Struktur ist so konzipiert, dass sie innerhalb des Rahmens der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG funktioniert.
Vor jedem Projekt prüfen wir Ihr Geschäftsmodell sorgfältig. Passt Ihr Setup nicht in den rechtlichen Rahmen des EU-Umsatzsteuerrechts, setzen wir das Projekt nicht fort.
7. Gibt es andere legale Wege, beim Verkauf in die EU im Checkout keine Umsatzsteuer zu berechnen?
In den meisten Dropshipping-Szenarien, in denen Waren von außerhalb der EU direkt an EU-Verbraucher versendet werden, gibt es nur sehr begrenzte legale Alternativen.
Viele Anbieter, die Strukturen mit Hongkong-Gesellschaften oder US-LLCs bewerben, behaupten, dass Verkäufe außerhalb dieser Jurisdiktionen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das ist oft irreführend.
Wenn Sie in einen bestimmten Markt verkaufen, müssen Sie grundsätzlich die Steuervorschriften des Landes einhalten, in dem der Verkauf stattfindet. Dass ein Unternehmen in einer Jurisdiktion ohne lokale Umsatzsteuer registriert ist, beseitigt nicht automatisch die Umsatzsteuerpflichten in dem Land, in dem Ihre Kunden ansässig sind.
Dass Sie beispielsweise in Hongkong keine Umsatzsteuer berechnen müssen, bedeutet nicht, dass Sie in die Europäische Union verkaufen können, ohne die EU-Umsatzsteuerregeln zu beachten.
Das ist einer der Gründe, warum viele Unternehmer ihr Geschäft beim internationalen Verkauf ungewollt falsch strukturieren.
8. Warum habe ich davon noch nie gehört?
Die meisten Steuerberater konzentrieren sich auf klassische E-Commerce-Modelle, etwa den Import von Waren in die EU und die Lagerung vor Ort.
Dropshipping direkt von Lieferanten außerhalb der EU an EU-Verbraucher ist ein spezielleres Szenario, und viele Berater wenden standardmäßig einfach den üblichen Ansatz an: Umsatzsteuer berechnen und OSS oder IOSS nutzen.
Das EU-Umsatzsteuerrecht erlaubt jedoch je nach Gestaltung der Transaktion unterschiedliche Behandlungen.
9. Ist das zu schön, um wahr zu sein?
Wir verstehen, warum viele Unternehmer das zunächst denken.
Der VAT Fix hebelt keine Umsatzsteuergesetze aus. Er sorgt vielmehr dafür, dass auf Ihre konkrete Transaktionsstruktur die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung nach EU-Recht angewendet wird.
Die Lösung basiert auf geltendem Umsatzsteuerrecht, nicht auf Schlupflöchern oder vorübergehenden Tricks.
10. Woher weiß ich, dass das tatsächlich funktioniert?
Transparenz ist uns sehr wichtig.
Während des Prozesses zeigen wir Ihnen die Rechtsquellen und lokalen Vorschriften, auf denen die Struktur beruht, damit Sie den rechtlichen Rahmen klar nachvollziehen können.
Sie müssen uns nicht einfach vertrauen. Die Struktur basiert auf geltendem EU-Umsatzsteuerrecht.
11. Erhalte ich eine Dokumentation zur Struktur?
Ja.
Sie erhalten ein vollständiges Dokumentationsdossier, das die rechtliche Grundlage der Struktur und ihre Umsetzung in Ihrem Unternehmen beschreibt.
12. Ist der VAT Fix eine einmalige Dienstleistung?
Ja.
Der VAT Fix selbst ist eine einmalige Dienstleistung.
Nach Erhalt der Dokumentation können Sie die Struktur in Ihre Geschäftsabläufe integrieren. Tauchen später Fragen auf, stehen wir Ihnen auf Grundlage der gelieferten Dokumentation weiterhin zur Verfügung.
13. Brauche ich trotzdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
In vielen Fällen ja.
Die Struktur bedeutet nicht, dass Umsatzsteuerregeln wegfallen. Sie sorgt dafür, dass die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung angewendet wird.
14. Brauche ich für diese Struktur IOSS?
Bei korrekter Umsetzung ist IOSS in vielen Fällen nicht erforderlich.
Jede Situation wird im Rahmen der Analyse individuell geprüft.
15. Was passiert, wenn eine Steuerbehörde Fragen stellt?
Bei korrekter Umsetzung sind Rückfragen von Steuerbehörden selten.
Allerdings melden Zahlungsdienstleister im Rahmen von CESOP grenzüberschreitende Zahlungen an die EU-Steuerbehörden.
In manchen Fällen verstehen Behörden die Struktur nicht sofort. Kommen Fragen auf, erläutert die Dokumentation die rechtliche Grundlage klar, und wir unterstützen Sie gern bei der Klärung.
16. Können EU-Länder Umsatzsteuerschulden grenzüberschreitend eintreiben?
Ja.
Innerhalb der Europäischen Union können Steuerbehörden bei der Beitreibung unbezahlter Steuerschulden zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit beruht auf der EU-Richtlinie 2010/24/EU.
Die Richtlinie erlaubt es einem EU-Land, ein anderes EU-Land um Unterstützung bei der Beitreibung bestimmter Steuerforderungen zu ersuchen, wenn der Schuldner dort Vermögen oder Aktivitäten hat.
Dieses System besteht, weil die EU-Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die steuerliche Zusammenarbeit agieren.
17. Kann ich diese Struktur selbst anwenden?
Theoretisch beruhen Teile der Struktur auf öffentlich zugänglichem EU-Recht.
Die Herausforderung liegt jedoch in der korrekten Auslegung und Dokumentation. Viele Unternehmer versuchen es selbst und setzen es falsch um, was Compliance-Risiken schaffen kann.
18. Funktioniert das in allen EU-Ländern?
Ja.
Die Struktur basiert auf der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.
19. Was passiert, wenn meine Umsätze deutlich steigen?
Die Struktur funktioniert unabhängig vom Umfang, solange das zugrunde liegende Geschäftsmodell gleich bleibt.
20. Muss ich mein Unternehmen in die EU verlegen?
Nein.
Ihr Unternehmen kann außerhalb der EU registriert bleiben.
21. Wie lange dauert der Prozess?
In der Regel dauert der Prozess etwa zwei bis drei Wochen, nachdem Ihr Setup freigegeben wurde.
In arbeitsreichen Phasen, etwa rund um Umsatzsteuer-Meldefristen oder zum Jahresende, kann es etwas länger dauern. Wir nennen Ihnen vorab immer einen klaren voraussichtlichen Zeitrahmen.
22. Was kostet Ihre Dienstleistung?
In den meisten Fällen beginnt der VAT Fix ab 2.000 €.
Die genauen Kosten hängen von Ihrer Unternehmensstruktur ab, etwa vom Sitzland Ihres Unternehmens und davon, ob mehrere Gesellschaften beteiligt sind.
23. Woher weiß ich, ob mein Unternehmen infrage kommt?
Am einfachsten ist es, unsere kostenlose VAT-Analyse auszufüllen.
Wir prüfen den Standort Ihres Lieferanten, Ihren Versandablauf, Ihre Zielmärkte in der EU und Ihre Unternehmensstruktur.
24. Richten Sie auch legale Umsatzsteuerstrukturen für Länder außerhalb der EU ein?
Unser Schwerpunkt ist die EU-Umsatzsteuer für Dropshipping-Unternehmen.
Innerhalb der Europäischen Union können wir uns auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen stützen, da die EU-Mitgliedstaaten an die Grundsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG gebunden sind. Dadurch lassen sich bestimmte Strukturen EU-weit einheitlich anwenden.
Außerhalb der EU gibt es keinen einheitlichen Umsatzsteuerrahmen, und jedes Land wendet eigene Steuerregeln und Schwellenwerte an.
Wenn ein Anbieter behauptet, es gebe vergleichbare universelle Umsatzsteuerstrukturen, die weltweit außerhalb der EU funktionieren, empfehlen wir dringend, dies sorgfältig mit einem qualifizierten Steuerberater oder Juristen im jeweiligen Land zu prüfen.
Teilweise werden Strukturen beworben, bei denen der Lieferant als Inhaber des Shops oder als Verkäufer auftritt, um Umsatzsteuerpflichten zu vermeiden. Solche Konstruktionen können je nach Umsetzung erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken bergen.
Deshalb konzentrieren wir uns gezielt auf EU-Umsatzsteuerstrukturen, für die ein klarer Rechtsrahmen besteht.
25. Wie fange ich an?
Jedes Dropshipping-Setup ist anders.
Der erste Schritt ist unsere kostenlose VAT-Analyse, in der wir prüfen, ob Ihr Unternehmen für die VAT-Fix-Struktur infrage kommt.
Wenn Ihr Setup geeignet erscheint, prüfen wir Ihren Fall und melden uns mit den nächsten Schritten.
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