Umsatzsteuer & Dropshipping in Österreich
Es ist rechtlich möglich, Dropshipping so zu strukturieren, dass der Verkäufer nicht zur Abfuhr der österreichischen Umsatzsteuer (USt) verpflichtet ist, wenn bestimmte grenzüberschreitende Voraussetzungen erfüllt sind. Nachstehend finden Sie die gesetzliche Grundlage und die praktische Anwendung für österreichische Unternehmen.
Viele E-Commerce-Händler fragen sich: „Muss ich österreichische Umsatzsteuer berechnen, wenn Waren direkt von einem Lieferanten außerhalb der EU an einen Kunden in Österreich versandt werden?“ Die Antwort ergibt sich sowohl aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie als auch aus dem österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG).
Europäische Grundlage
Innerhalb der Europäischen Union bestimmt der Ort der Lieferung, wo Umsatzsteuer geschuldet ist. Werden Waren direkt aus einem Drittland (z. B. China) an einen Kunden in Österreich versandt und beginnt der Transport außerhalb der EU, so liegt der Lieferort nicht in Österreich.
Artikel 32 der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie):
„Werden die Gegenstände vom Lieferer oder für dessen Rechnung versandt oder befördert, so gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem sich die Gegenstände bei Beginn der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befinden.“
Österreichische Regelung
Das österreichische Umsatzsteuergesetz enthält eine entsprechende Bestimmung.
§ 3 Abs. 8 UStG 1994:
„Wird der Gegenstand durch den Unternehmer oder den Abnehmer oder durch einen Dritten versendet oder befördert, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt.“
Interpretation: Beginnt der Transport in einem Drittland, gilt die Lieferung nicht als in Österreich ausgeführt → keine österreichische Umsatzsteuerpflicht für den Verkäufer.
Praktische Anwendung für Dropshipper
Für österreichische Händler bedeutet dies, dass Verkäufe mit direkter Lieferung aus Drittländern so gestaltet werden können, dass keine österreichische USt entsteht. Die Nutzung des IOSS-Systems kann die Abwicklung erleichtern, ändert jedoch nichts an der Grundregel zum Lieferort. Fehler in Fakturierung, Shop-System oder Dokumentation können jedoch zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.
Unsere Expertise
Die Regel scheint einfach, doch ihre Anwendung erfordert fundierte Kenntnisse der österreichischen Finanzverwaltung, Zollverfahren und E-Commerce-Systeme. Unser internationales Team unterstützt Dropshipper beim rechtssicheren Aufbau ihrer Strukturen und sorgt für volle Compliance mit EU- und österreichischem Recht.
Fazit
Dropshipping kann in Österreich so organisiert werden, dass keine USt für den Verkäufer entsteht, sofern die Bedingungen zum Lieferort erfüllt und dokumentiert sind. Professionelle Beratung wird empfohlen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Kontakt
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