Umsatzsteuer & Dropshipping in Deutschland

Es ist rechtlich möglich, Dropshipping-Strukturen so zu gestalten, dass der Verkäufer in bestimmten grenzüberschreitenden Fällen keine deutsche Umsatzsteuer abführen muss. Im Folgenden erläutern wir die rechtliche Grundlage und die praktischen Auswirkungen für Ihren Handel.

Häufig fragen sich E-Commerce-Unternehmer: „Muss ich deutsche Umsatzsteuer abführen, wenn Waren direkt von einem Lieferanten außerhalb der EU an deutsche Kunden versendet werden?“ Die Antwort ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz und der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.

Europäische Grundlage

Innerhalb der EU entscheidet der Ort der Lieferung über die Umsatzsteuerpflicht. Beginnt der Versand der Ware in einem Drittstaat (z. B. China) und erfolgt die Lieferung direkt an einen deutschen Kunden, so liegt der Lieferort nicht in Deutschland.

Artikel 32 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG):
„Wird die Beförderung oder Versendung der Gegenstände durch den Lieferer oder für dessen Rechnung vorgenommen, so gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt.“

Hieraus folgt, dass die Lieferung nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, wenn der Versand außerhalb der EU beginnt.

Deutsche Rechtslage

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält eine korrespondierende Vorschrift, die diesen Grundsatz bestätigt.

§ 3 Abs. 6 UStG:
„Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.“

Wenn die Beförderung in einem Drittstaat beginnt, gilt die Lieferung nicht als in Deutschland ausgeführt; für den in Deutschland ansässigen Unternehmer entsteht in diesem Fall keine Umsatzsteuerpflicht.

Praktische Anwendung für Dropshipper

Für Händler mit deutschen Kunden bedeutet dies, dass Lieferungen aus Drittstaaten so ausgestaltet werden können, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Die Entscheidung, das IOSS-Verfahren zu nutzen, beeinflusst die operative Abwicklung, jedoch nicht die grundlegende Bestimmung des Lieferortes. Eine fehlerhafte Umsetzung in Rechnungslegung, Shop-Konfiguration oder Logistik birgt das Risiko steuerlicher Nachforderungen.

Unsere Dienstleistung und Mehrwert

Die Rechtslage ist zwar klar formuliert, die praktische Umsetzung ist jedoch komplex. Unser internationales Team von Umsatzsteuer- und E-Commerce-Spezialisten berät Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Dropshipping-Strukturen. Wir sorgen dafür, dass Lieferketten, Dokumentation und Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie Ihre Geschäfte risikofrei ausbauen können.

Fazit

Dropshipping nach Deutschland kann so gestaltet werden, dass für den Händler keine Umsatzsteuerpflicht entsteht, sofern die Lieferkette und die Dokumentation den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fachkundige Unterstützung ist empfehlenswert, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Kontakt

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